Der NAVO Wauwil-Egolzwil hat sich mit der Zonenplanrevision Egolzwil im Rahmen der öffentlichen Auflagen vom 20. November 2023 bis 19. Dezember 2023 und 4. März 2024 bis 2. April 2024 intensiv auseinandergesetzt und mittels Einsprachen Verbesserungen im Sinne der Klimaadaption und der Biodiversität eingebracht. Bei den Einspracheverhandlungen mit dem Gemeinderat und dem Planungsbüro, welche sachlich und mit gegenseitigem Respekt geführt wurden, sind folgende Anträge des NAVO für die 2. Auflage aufgenommen worden:
- Nachführung sämtlicher Heckenabschnitte auf den Zonenplänen
- Wiederaufnahme der südlichen und der nördlichen Böschung unter der Bahnüberführung beim alten Schulhaus in die Naturschutzzone
- Überführung des südlichen Teils der Parzelle 188 (zwischen Wigger, Ron und neuer Holzbrücke) in die Naturschutzzone
- Ergänzung des Artikels 6 BZR (Klimaschutz und -adaption), mit der Auflage Regenwassernutzung
- Ergänzung des Art. 25 Abs. 2 BZR ist mit der Formulierung, dass bei der Bepflanzung von Grünzonen einheimische Gehölze zu verwenden sind.
- Ergänzung des Art. 53 (Dachgestaltung) Abs. 6 mit Auflage, Flachdächer extensiv mit standorttypischem Saatgut zu begrünen
Nicht aufgenommen worden sind die folgenden für uns wichtigen Anliegen:
- Vollständiger Verzicht auf Steingärten
- Uneingeschränkte Bekämpfung invasiver Neophyten
- Schutz von Gebäudebrütern bei Umbauten
- Vermeidung von Tierfallen
Diese Anliegen versuchten wir anlässlich der beschlussfassenden Gemeindeversammlung vom 4. September 2024 noch einzubringen, allerdings ohne Erfolg. Diese nicht aufgenommenen Themen bleiben aktuell. Wir sind zufrieden, dass doch einige uns wichtige Anliegen in das neu BZR der Gemeinde Egolzwil aufgenommen worden sind und danken allen, die unsere Anliegen unterstützt haben und den Behörden für die fairen Verhandlungen.